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econsense ist Mitglied des Branchendialogs Automobilindustrie

econsense ist stolz darauf, Gründungsmitglied des ersten Branchendialogs im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu sein. Als Teil dieses Multi-Stakeholder-Forums wirkt econsense an der Gestaltung einer nachhaltigen globalen Wertschöpfung in der Automobilindustrie mit. Zur Unterstützung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt hat der Branchendialog Handlungsanleitungen für Unternehmen entwickelt, die sowohl die Anforderungen des NAP, als auch die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) adressieren.

Der Branchendialog wurde im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ins Leben gerufen. Die Multi-Akteurs-Partnerschaft ermöglicht einen direkten Austausch zwischen den Automobilherstellern (OEMs), ihren Zulieferern, den relevanten Wirtschaftsverbänden, Vertretern der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften, dem Deutschen Institut für Menschenrechten, weiteren Initiativen und dem Arbeitsministerium. Gemeinsam werden die relevanten Herausforderungen der Branche identifiziert und durch Handlungsempfehlungen und Pilotprojekte adressiert. econsense bringt seine Expertise und langjährige Erfahrung mit der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht in den Dialog ein und berät zur Ausrichtung auf Prozessebene.

Ziel des Branchendialogs ist die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in globalen Lieferketten durch die angemessene Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Hierzu hat das Multi-Stakeholder-Forum Leitfäden erarbeitet, die Unternehmen dabei unterstützen den Anforderungen aus dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte (NAP) sowie aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gerecht zu werden. Die Handlungsanleitungen behandeln die fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfalt (Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle, Beschwerdemechanismus, Berichterstattung). Sie sind mit branchenspezifischen Beispielen angereichert, aber auch für branchenfremde Unternehmen eine hilfreiche Unterstützung, um Sorgfaltspflichtenprozesse aufzubauen und zu verankern. Die Anleitungen basieren auf den Anforderungen des NAP, aber verweisen auch explizit auf die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Auf der Website des Branchendialogs Automobilindustrie stehen alle sechs Handlungsanleitungen kostenfrei zum Download zur Verfügung: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/Branchendialoge/Automobilindustrie/Handlungsanleitungen/handlungsanleitungen-art.html