07.02.2018 | Beim Ausbau der Onshore-Windkraft stellt 2017 ein Rekordjahr für EnBW dar.
EnBW hat 2017 Onshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von 204 Megawatt in Betrieb genommen und hat nun 540 Megawatt Onshore-Windleistung am Netz.
Beim Ausbau ihrer Windkapazitäten an Land ist die EnBW Energie-Baden-Württemberg AG im Jahr 2017 einen großen Schritt vorangekommen. Insgesamt 15 eigenentwickelte Windparks mit einer Leistung von 174 Megawatt konnten dieses Jahr erfolgreich in Betrieb genommen werden. Zusammen mit weiteren - von EnBW Tochtergesellschaften realisierten-30 Megawatt Onshore-Windkraft kann der EnBW Konzern damit im Jahr 2017 einen Zubau von insgesamt 204 Megawatt für sich verbuchen. Davon entfallen rund 150 Megawatt auf neue Windparks in Baden-Württemberg. In Summe verfügt die EnBW nun über ein Windkraftportfolio von 540 Megawatt und hat ihre Windkraftkapazitäten an Land damit seit 2012 mehr als verdreifacht .
„Im vergangenen Jahr konnten wir nun erstmals in signifikanten Umfang die Früchte unserer eigenen Projektentwicklung ernten. Und wir wollen weiter wachsen: Auch für das Jahr 2018 ist unsere Projektpipeline gut gefüllt. Die aktuellen Entwicklungen im neuen Ausschreibungssystem betrachten wir allerdings weiterhin mit Sorge. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Nur wenn dauerhaft gleiche Voraussetzungen und faire Chancen für alle Marktteilnehmer sichergestellt werden, ist gewährleistet, dass der Ausbau der Windkraft und mit ihm ein zentraler Baustein unserer künftigen Energieversorgung nicht auf halber Wegstrecke an Fahrt verliert und die gesetzlich verankerten Ausbauziele in diesem Bereich erreicht werden können“, betont Dirk Güsewell, Leiter Portfolioentwicklung Erzeugung bei der EnBW .
Die EnBW plant, die Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 zu einer der tragenden Säulen des Unternehmens auszubauen. Dabei spielt der Ausbau der Windkraft eine zentrale Rolle.
Im Onshore-, wie auch im Offshore-Bereich, wird auf die umliegende Natur Rücksicht genommen. Generell gilt: Ohne Prüfung kein Windpark. Das Raumplanungsrecht des Bundes und des Landes legt fest, auf welchen Flächen Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Bei diesen Flächen ist sichergestellt, dass keine anderen Schutzgüter beeinträchtigt werden. Darüber hinaus wird bei der Standortwahl eine Expertenanalyse durchgeführt, die u.a. Aspekte des Artenschutzes berücksichtigt und in diesem Zusammenhang zahlreiche Fachgutachten einholt. Damit kann gewährleistet werden, dass der Ausbau der Windkraft nicht nur zielführend für die Konzernentwicklung ist, sondern auch mit Umwelt, Mensch und Natur verträglich ist.
Windkraft an Land bei EnBW:
https://www.enbw.com/erneuerbare-energien/windenergie/unsere-windparks-an-land/